Organisatorisches
Der Verein finanziert gemäß § 6, Abs. 1 der Satzung seine Aufgaben durch Mitgliedsbeiträge, Förderbeiträge und sonstige Zuwendungen seiner Mitglieder und Dritter.
Gemäß § 2 der Beitragsordnung der Regionalinitiative, die von der Mitgliederversammlung am 23. Oktober 2001 einstimmig beschlossen wurde, beträgt der Mitgliedsbeitrag 250 €. Gemäß § 3 der Beitragsordnung zahlen die Mitglieder darüber hinaus Förderbeiträge. Diese werden für die vom Verein in der jährlichen Mitgliederversammlung beschlossenen Projekte verwendet.
Bei dem Beitritt innerhalb des ersten Halbjahres ist der volle Mitgliedsbeitrag (250 €) zu bezahlen, bei dem Beitritt innerhalb des zweiten Halbjahrs wird der halbe Beitrag (125 €) fällig.
Nachdem der Vorstand der Regionalinitiative Rhein-Nahe-Hunsrück e. V. Ihrem
Mitgliedsantrag zugestimmt hat, erhalten Sie eine Bestätigung der Mitgliedschaft.